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Flucht- und Rettungspläne

Überprüfen Sie jetzt Ihre Flucht- und Rettungspläne – neue DIN ISO 23601 in Kraft

 

Flucht- und Rettungspläne müssen Sie regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüfen. Als Stand der Technik waren dafür bisher die Arbeitsstättenregeln ASR A1.3 und ASR A2.3 sowie die DIN 4844-3 anzuwenden. Ab 1. Januar 2013 ist die neue DIN ISO 23601 in Kraft getreten, welche die DIN 4844-3 ersetzt und zu einer Vereinheitlichung dieser Pläne führen soll. Mit Inkrafttreten der neuen Norm kommen einige Änderungen auf den Arbeits- und Brandschutz im Unternehmen zu. Die Norm enthält internationale Sicherheitskennzeichen nach ISO 7010, die teilweise von den bisher in Deutschland verwendeten Zeichen abweichen. Die zunehmende Globalisierung führt dazu, dass sich immer häufiger orts- und sprachunkundige Personen in Gebäuden aufhalten. Gleichzeitig ist bekannt, dass gerade in Gefahrensituationen Bilder oft schneller wahrgenommen und verstanden werden als geschriebene Texte. Darum soll zunächst das Bild »Flucht und Rettungsplan« international vereinheitlicht werden.

Denken Sie jetzt daran, alle Kennzeichen auf die neue ASR A1.3/DIN ISO 7010 umzustellen. Denn nur wer nach aktueller ASR A1.3 kennzeichnet, kann die Vermutungswirkung, die Vorgaben der ArbStättV erfüllt zu haben, für sich geltend machen. Die DIN ISO 23601 für Deutschland enthält die Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die zum Teil von denen der DIN 4844-2 und der ASR1.3 abweichen.

Entscheidend für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenmnzeichnung im Betrieb ist die ASR A1.3. Mit der Überarbeitung und Veröffentlichung der neuen ASR A1.3 (im 1. Quartal 2013) wird diese für alle Arbeitsstätten in Deutschland gültig. Die Ausnahmen der BGV A8 sind hinfällig! Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall). Flucht- und Rettungspläne enthalten neben einer Übersicht über die jeweils vorhandenen Flucht- und Rettungswege zusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen für die Selbsthilfe wie Brandmeldeeinrichtungen und Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

Wichtig: Gemäß ASR A1.3 müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen, falls keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Grafik Design Nordus (GDN) berät Sie gerne in allen Fragen zu den neuen Sicherheitskennzeichnungen und unterstützt Sie bei der Erstellung neuer Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 unter Einhaltung aller geltenden Gesetze. Im partnerschaftlichen Verbund mit der Brandschutzfirma »BRANDSCHUTZ MECKLENBURG GmbH« (www.brandschutz-mecklenburg.de) bieten wir kompetente Brandschutz-Dienstleistungen an. Die Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen obliegt Grafik Design Nordus. Ihr Ansprechpartner ist Herr Dipl. Ing. Manuel Nordus.

Grundsätzlich erfolgt die Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen nach einer Vorortbegehung. Vor Ort erfolgt eine Bestandaufnahme. Dazu werden Grundrisspläne bereitgestellt, Fluchtwege und Rettungszeichen festgelegt und auf dieser Basis erfolgt die digitale Erstellung der entsprechenden Pläne. In der Regel erolgt die Erstellung als Druckdatei im DIN A3 Format (Mindestgröße), laminiert bzw. auf Wunsch in Aluminium-Rahmen gerahmt. Daraus ergeben sich unterschiedliche Preisangebote (Stundensatz oder vereinbarter Projektpreis für Erstellung sowie Materialwerte und Beratungskosten vor Ort), abhängig vom Umfang und Anzahl derzu erstellenden Pläne. Gerne baraten wir Sie und erstellen ein zugeschnittenes Angebot.



Für nachfolgende Situationen ist bei Betrieben und Arbeitsstätten auf Grund der Lage des Gebäudes ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich (Beispiele):
  • Der Betrieb steht in beengten Verhältnissen im Kerngebiet einer Ortschaft.
  • Betriebe in Hochhäusern.
  • Der Betrieb befindet sich in einem unübersichtlichen Gebäudekomplex.
  • In unmittelbarer Nähe des Betriebs stehen Anlagen oder Behälter, in denen feuer- oder explosionsgefährliche Stoffe oder Gift gase verarbeitet oder gelagert werden,oder die Flucht- und Rettungswege führen zwingend durch derartige Gefahrenbereiche.
  • Befestigte Zufahrten oder Standplätze für Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge fehlen oder eine Rettung von außen ist wegen der baulichen Situation nicht oder nur eingeschränkt möglich.
  • Die »Anfahrtzeit« der von außen kommenden Rettungskräfte ist von erheblicher Dauer und betriebseigene Kräfte stehen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Bei großflächigen Arbeitsräumen mit einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern ist es ebenfalls notwendig, die Art und Weise der schnellen Räumung der Arbeitsstätte festzulegen, damit im Ernstfall ein zügiges Verlassen der Räume ohne zusätzliche Gefährdung der Arbeitnehmer und ohne Panik erfolgen kann.
Bei Betrieben und Arbeitsstätten ist auf Grund der Art der Nutzung des Gebäudes ein Flucht- und Rettungsplan beispielsweise in den nachfolgend genannten Situationen erforderlich:
  • Es werden explosionsgefährliche, brandfördernde oder entzündliche Stoffe verwendet, hergestellt oder gelagert.
  • Die regelmäßige Anwesenheit betriebsfremder und ortsunkundiger Personen (Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) stellt eine zusätzliche Gefährdung im Gefahrenfall dar.
  • Es handelt sich um Arbeitsstätten in Hochbauten mit gemischter Stockwerknutzung (z.B. Lagerung, Produktion, Büro, Archiv) und die Flucht- und Rettungswege weichen teilweise von den normalen inneren Verkehrswegen ab.
  • Es muss mit sonstigen Gefahren gerechnet werden (z.B. starke Rauchentwicklung oder Austritt von Heißdampf beim Versagen einer Betriebsanlage oder durch die Summierung der Stockwerksbrandbelastungen bei Hochbauten).
Die Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich sein und farblich angelegt werden. Hierfür sind Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gemäß neuer ASR A1.3/DIN ISO 7010 zu verwenden. Flucht- und Rettungspläne müssen (bezogen auf den jeweiligen Standort) lagerichtig dargestellt werden. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet werden.

Die Anbringung der Flucht- und Rettungspläne muss so erfolgen, dass sie jederzeit deutlich erkennbar sind. Hierzu sind sie in einer Höhe von ca. 1,60 m (gemessen von Oberkannte Fußboden bis zur Planmitte) dauerhaft zu montieren. Außerdem müssen sie lichtbeständig, feuchtebeständig und widerstandsfähig gegen Einflüsse aus ihrer Umgebung sein.

Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell sein. Sie müssen mindestens alle zwei Jahre regelmäßig geprüft werden.

Die dargestellten Inhalte eines Flucht- und Rettungsplans richten sich nach den sicherheitstechnischen Einrichtungen im Objekt sowie den vorhandenen Flucht- und Rettungswegen. Folgende beispielhafte Inhalte sind dabei zu berücksichtigen:
  • Feuerlöscher und Wandhydranten,
  • Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage
  • zusätzliche Einrichtungen zur Brandbekämpfung,
  • Fluchtrichtung zum Ausgang,
  • Ausgänge und Notausgänge,
  • Rettungswege im Objekt,
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen,
  • Notruftelefone,
  • Sammelstellen am Objekt
Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg von Flucht- und Rettungsplänen ist auch die frühzeitige und sinnvolle Festlegung der späteren Anbringungsorte der Pläne im Gebäude. Die Auswahl der geeigneten Anbringungsorte ist entscheidend für die Wahrnehmung der Flucht- und Rettungspläne der dort anwesenden Personen. Der Anbringungsort beeinflusst die lagegerechte Ausrichtung der Grundrisse im späteren Plan.Geeignete Anbringungsorte sind Punkte im Gebäude, an denen sich Personen orientieren müssen, verweilen oder informieren wollen, z.B.: im Eingangsbereich von Gebäuden, vor Treppenräumen, in unmittelbarer Nähe von Informationspunkten des Objektes, vor Personenaufzügen, in Wartebereichen, in Kantinen, Teeküchen, Umkleide- und Pausenräumen, oder neben Informationspunkten der Geschäftsleitung oder des Betriebsrates.

Feuerwehrpläne

Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 besteht aus zwei Teilen: dem Lageplan und dem eigentlichen Geschossplan (wird auch als »Brandschutzplan« bezeichnet). Der Lageplan macht der Feuerwehr schnell Informationen über Gebäudegröße und -art, Gefahrstoff- lagerstätten und sonstige Gefahrenstellen innerhalb des Geländes zugänglich. Auch sind in ihm alle Zufahrten (insbesondere Feuerwehrzufahrten) und Eingänge des Gebäudes eingezeichnet. So ist es der Feuerwehr möglich, gezielt zum Brandherd vorzudringen und die nötige Übersicht (insbesondere bei großen Objekten) zu bewahren. Größere Gefahrenherde können schnell identifiziert werden und dadurch entsprechend geschützt oder bekämpft werden.

Im Gefahren- oder Brandfall dient der Etagenplan der raschen Orientierung der Einsatzkräfte, da dieser Plan nicht nur das Objekt darstellt, sondern auch die besonderen Gefahren innerhalb des Gebäudes. Durch die vereinfachte Darstellung des Grundrisses im Feuerwehrplan wird eine schnelle Übersicht gewährleistet. Brandschutztechnische Einrichtungen, wie z. B. Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, werden durch genormte Piktogramme dargestellt.

Die DIN 14095 regelt das Aussehen, die Größe und den Inhalt solcher Pläne. Je nach Feuerwehr werden zum Teil spezielle Abweichungen in der Darstellung gewünscht.

 

Planerstellung:

Gerne erstellen wir Ihnen die für Ihr Onjekt erforderlichen Flucht- und Rettungspläne. Nähere Absprachen, erforderliche Angaben und Vorgaben zum Objekt:

Kontakt:
Dipl. Ing. M. Nordus, Fa. Grafik Design Nordus, 23923 Palingen, Tel. 038821 - 65801,
e- mail: design@grafik-design-nordus.de
in Kooperation mit
Brandschutz Mecklenburg GmbH,
23923 Palingen


Webpage:
www.fur-plaene.grafik-design-nordus.de